Denkmalpflege
Nach dem Denkmalschutzgesetz sind Baudenkmäler bauliche Anlagen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.
Dies macht bei Baumaßnahmen an Baudenkmalen ein besonderes Vorgehen erforderlich. So verlangt das Denkmalschutzgesetz auch, dass jegliche Eingriffe in denkmalgeschützte Bausubstanz der Unteren Denkmalschutzbehörde anzuzeigen sind, auch dann, wenn es sich um ein sonst genehmigungsfreies Bauvorhaben handelt.
Von besonderer Wichtigkeit ist es, den Bestand eingehend zu erkunden, um die nötige Detailkenntnis auch von im Verborgenen liegenden historisch wertvollen Baukonstruktionen zu erlangen, damit diese gezielt für die Nachwelt erhalten werden können.
Von besonderer Wichtigkeit ist es, den Bestand eingehend zu erkunden, um die nötige Detailkenntnis auch von im Verborgenen liegenden historisch wertvollen Baukonstruktionen zu erlangen, damit diese gezielt für die Nachwelt erhalten werden können.
"Spanndienst"
Art und Umfang der erforderlichen Untersuchungen (Bauwerksdiagnostik)
richten sich nach der denkmalpflegerischen Wertigkeit des Objekts und
den geplanten Veränderungen. Als Beispiele hierfür sind die
Archivalienforschung, dendrochronologische Untersuchungen und
Befundsicherungen des Restaurators zu nennen, deren Arbeitsergebnisse
auch als Grundlage für einen Baualtersplan dienen.
Zur Dokumentation und als Grundlage für eine auch auf denkmalpflegerische Belange abgestimmte Planung ist es häufig notwendig, ein Verformungsgerechtes Bauaufmaß anzufertigen. In manchen Fällen ist auch ein Raumbuch notwendig.
Die Bearbeitung eines Bauvorhabens unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten bedeutet aber auch einen höheren Aufwand bei der eigentlichen planerischen Umsetzung der Bauaufgabe, die schließlich auch Nutzerwünsche zu berücksichtigen hat. Eine frühzeitige, interaktive Zusammenarbeit zwischen den Fachdisziplinen Objektplanung, Tragwerksplanung, Bauphysik und Technische Gebäudeausrüstung hilft teure Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Zur Dokumentation und als Grundlage für eine auch auf denkmalpflegerische Belange abgestimmte Planung ist es häufig notwendig, ein Verformungsgerechtes Bauaufmaß anzufertigen. In manchen Fällen ist auch ein Raumbuch notwendig.
Die Bearbeitung eines Bauvorhabens unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten bedeutet aber auch einen höheren Aufwand bei der eigentlichen planerischen Umsetzung der Bauaufgabe, die schließlich auch Nutzerwünsche zu berücksichtigen hat. Eine frühzeitige, interaktive Zusammenarbeit zwischen den Fachdisziplinen Objektplanung, Tragwerksplanung, Bauphysik und Technische Gebäudeausrüstung hilft teure Fehlentscheidungen zu vermeiden.
"Höhere Ordnung"
Auf
Grund der individuellen Gegebenheiten eines Objekts erweist es sich als
ratsam, sich im Vorfeld einer Maßnahme ausreichend zu informieren und
hinsichtlich des wirklich erforderlichen Leistungsumfangs und der
Zuschussmöglichkeiten eine Beratung in Anspruch zu nehmen.