Bauen im Bestand
Sollen an bestehender Bauwerkssubstanz bauliche Veränderungen vorgenommen werden, empfiehlt es sich zunächst einmal den Bestand zu erkunden und die vorhandene Substanz auf ihre Eignung zur Übernahme in die Planung zu überprüfen (Bauwerksdiagnostik).
"Buntwerk"
Sofern keine Bestandsunterlagen existieren, muss das Bauwerk aufgemessen werden. Das Aufmaß dient als wichtige Arbeitsunterlage sowohl für die Objekt- und Tragwerksplanung als auch für die übrigen Fachplanungen und sollte neben den wesentlichen Bauwerks- und Bauteilabmessungen auch Basisinformationen zu Baustoffen und Konstruktionsweise sowie zu Art und Umfang von Konstruktionsschwächen enthalten.
"Bildstörung"
In Abhängigkeit von der Widmung des Bauvorhabens sind wie bei einem Neubau auch hier die den Umbau und/oder die Instandsetzungsmaßnahmen betreffenden bautechnischen Nachweise und Konstruktionsausführungszeichnungen regelmäßig der Genehmigungsbehörde zur bauaufsichtlichen Prüfung vorzulegen. Nur in Ausnahmefällen wird man sich auf den Bestandsschutz berufen können.
Im Bereich der Baudenkmalpflege sind bei Eingriffen in die Bausubstanz besondere Anforderungen zu erfüllen.