Neubau

Gleich, ob es sich um Bauwerke aus Holz, Stahl, Mauerwerk, Beton, oder Glas, um Wohngebäude, Zweckbauten oder Gebäude mit öffentlicher Nutzung handelt, neben einer ansprechenden optischen und funktionalen Durchgestaltung müssen immer auch deren Tragsicherheit und Gebrauchstauglichkeit garantiert sein.
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"Überwindung"

Zur Erfüllung dieser sich aus den Landesbauauordnungen ableitenden Verpflichtung des Bauherrn erweist es sich als sinnvoll, für die planerische Umsetzung eines Bauvorhabens neben einem Objektplaner stets auch einen Tragwerksplaner zu beauftragen.
Der Tragwerksplaner erstellt die für die Genehmigung eines Bauvorhabens notwendigen Statischen Berechnungen und fertigt in Ergänzung zu den Werk- und Detailplänen des Objektplaners Schal- und Bewehrungs- sowie Holz- und Stahlbaupläne an.

In Abstimmung mit dem Objektplaner erarbeitet er Konstruktionsaufbauten, die sowohl brand- als auch schall-, wärme- bzw. feuchteschutztechnischen Anforderungen (Bauphysik) genügen müssen, und erbringt die zugehörigen Nachweise.