Bauwerksprüfung
Für Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen steht mit der DIN 1076 seit 1930 eine stetig weiterentwickelte allgemein anerkannte Regel der Technik für die Bauwerksprüfung zur Verfügung.
Die Richtlinien für die Bauwerksprüfung im Hochbau sind erst vor wenigen Jahren entstanden.
Ausgelöst durch eine Häufung tragischer Bauwerkseinstürze im In- und Ausland, wurden im Jahr 2006 von der Bauministerkonferenz der Länder, der ARGEBAU, die „Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer / Verfügungsberechtigten“ (ARGEBAU 2006) als Anlage zur Musterbauordnung verabschiedet. Diese wurde zu einem wichtigen Leitfaden für Immobilienbesitzer und bildeten die Grundlage der 2010 veröffentlichten VDI-Richtlinie 6200.
Die VDI-Richtlinie vertieft und ergänzt die Hinweise der ARGEBAU durch Aufnahme zusätzlicher statisch-konstruktiver Merkmale sowie durch technische Erläuterungen und Hilfsmittel zur Beurteilung der Standsicherheit von Hochbauten.
Die VDI 6200 richtet sich sowohl an Eigentümer und Verfügungsberechtigte, als auch an die beteiligten Fachleute, wie Ingenieure und Architekten, Bauabteilungen von Unternehmen und öffentliche Bauherren.