Beratung / Gutachten

Nicht jeder benötigt gleich eine umfassende Objekt- oder Tragwerksplanung. Damit es am Ende nicht unerwartet teuer wird, ist man dennoch gut beraten, sich auch bei allgemeinen Fragen in Bausachen an den unabhängigen Fachmann zu wenden. "Architekt" und "Beratender Ingenieur" sind geschützte Berufsbezeichnungen und sollen eine unabhängige, von Firmeninteressen freie Beratung garantieren.

Gleich ob Sie Fragen zu einem "Neubau" oder zum "Bauen im Bestand" haben, stehen Ihnen freie Architekten und Ingenieure mit ihrem know how zur Seite, klären mit Ihnen die Realisierbarkeit Ihrer Vorstellungen, zeigen den hierfür erforderlichen Leistungsumfang auf und erteilen Auskunft über die zu erwartenden Bau- und Baunebenkosten.

"Handarbeit"

Hier sei aber auch darauf hingewiesen, dass Architekten und Ingenieure dazu verpflichtet sind, darauf aufmerksam zu machen, wenn sie sich zur Erbringung angefragter Leistungen nicht befähigt sehen. Dies gilt insbesondere auch für die Erstellung von Gutachten, die eine besondere Sachkunde erfordern.
Vor Allroundspezialisten, die sich bei schlechter Konjunktur, nur um ihre Auftragsbücher zu füllen, ohne Erfahrung auf fremdes Terrain begeben, sei hier besonders gewarnt. Wenn es um besonderes Fachwissen erfordernde Disziplinen des Bauwesens geht, sollten keine Generalisten, sondern Architekten und Ingenieure mit entsprechender Erfahrung beigezogen werden.

Nachdem z.B. der Holzbau bei Wohngebäuden nur etwa16%, bei Nichtwohngebäuden etwa 19% des jeweiligen Neubauaufkommens ausmacht, ist nicht jeder Architekt und Tragwerksplaner mit dem besonderen physikalischen Verhalten des anisotropen Baustoffes Holz, den Eigenschaften der nicht mehr leicht überschaubaren Holz- und Holzwerkstoffe sowie den täglich neu hinzukommenden Verbindungsmitteltechnologien vertraut.
Planungsfehler sind dann häufig programmiert.
Nicht zuletzt verlangt gerade der Holz- und Stahlbau neben technischem Wissen und Erfahrung auch vom Tragwerksplaner gestalterische Fähigkeiten, die nicht jedem versierten Stahlbetonkonstrukteur in die Wiege gelegt sind.

Das Erstellen von Gutachten erfordert neben Objektivität und Integrität sowie überdurchschnittlicher Fachkenntnis auf dem jeweils zu bearbeitenden Gebiet insbesondere auch die Fähigkeit, die oft komplexen Sachverhalte für den Laien verständlich und den Fachmann nachprüfbar darzustellen.

Dies gilt nicht nur bei der Beurteilung von Schäden an neuzeitlichen Baukonstruktionen, sondern auch im Bereich der Baudenkmalpflege, wo als Grundlage für die Festlegung der weiteren Schritte, basierend auf den Ergebnissen der Bauwerksdiagnostik, regelmäßig Zustandskartierungen und Instandsetzungskonzepte beinhaltende Tragwerksgutachten vorzulegen sind.